Fakten-Check (Ausführungen zu den Aussagen von Herrn Zach)

Fakten – Check (Ausführungen zu den Aussagen von Herrn Zach)

Zach: Ausbau der Kinzigtalbahn nicht verzögern Quelle:/mkk_de/aktuelles/pressemitteilungen_1/pressemitteilung_123458.html

Ziel des MKK´s seit 1983 ist  eine Neutrassierung der K904 als Hauptquerungsverbindung durch das Kinzigtal !

Nachzulesen in der Begründung des Planfeststellungsverfahrens zur Variantenentscheidung: Original-Zitate kursiv!

Ergebnis der UVS 1992/1993 in der 5 Trassenvarianten vorgeschlagen bzw. verglichen wurden: Das aus landschaftsökologischer und landschaftsästhetischer Sicht eine Unterführung die konfliktärmste Lösung wäre.“ (Quelle:Planfeststellungsentwurf Juli2006, S. 9)

Der MKK kritisiert:,, dass bei der Bewertung der, durch die zu erwartende Verkehrszunahme erforderlich werdende Ausbau des nördlichen Abschnittes, nicht enthalten und somit das Ergebnis unrealistisch sei.”  (Quelle:Planfeststellungsentwurf Juli2006, S. 9)   Wodurch eine Verkehrszunahme mit LKW zu erwarten ist, führt der MKK seit 1983 mit der Neuerschließung eines Gewerbegebietes (damals Möbel-Walter) in Gründau-Lieblos an, sowie ein Gewerbe in Meerholz. Dieses Gewerbe in Meerholz existiert dort nicht mehr, das Gebiet ist mittlerweile in ein Wohngebiet umgewidmet.

Trotzdem hält der MKK an dieser Planung fest!

Der MKK beabsichtigt laut Planfeststellungsentwurf Juli 2006 „…seitens der Straßenbauverwaltung wurde ein zweistufiger Ausbau favorisiert:

  • Zunächst sollte über eine „kleine“ Omegalösung der Bahnübergang beseitigt werden.

und

  • Erst in einem zweiten Schritt sollte dann der Ausbau des nördlichen Bereiches der K904 erfolgen.“ (Planfeststellungsentwurf S.8)

weiter wird ausgeführt:

  • Die Zielsetzung der Planung während der Dauer ihres Entwicklungsprozesses hat sich nicht verändert.” (Planfeststellungsentwurf S.10.)

Ziel des MKK´s seit 1983 ist also eine Neutrassierung der K904 als Hauptquerungsverbindung für Schwerlastverkehr durch das Kinzigtal – der Sinn und Zweck, also die Notwendigkeit ist nicht erkennbar!

Die Begründung seitens Herrn Zach: „Eine Unterführung ist wasserschutzrechtlich nicht durchsetzbar“ ist keiner UVS (Umweltverträglichkeitsstudie) zu entnehmen.

Sehr wohl nachlesbar sind die Auswirkungen der Omega-Überführung auf Boden und Wasser:

 Der Trassenverlauf im Bereich grundwassergeprägter Gebiete und die Zerschneidung und Flächeninanspruchnahme von Überschwemmungsbereichen im Norden erhöhen die Gefährdung durch Schadstoffeinträge und die Retention.

Der nördlich der Bahn liegende Bereich hat eine hohe Empfindlichkeit des obersten Grundwasserleiters gegenüber Schadstoffeinträgen und eine sehr hohe Bedeutung für die Ergiebigkeit und Qualität des Grundwassers. (Trinkwasserschutzzone III)

Durch bauliche Anlagen können sich die Grundwasserqualität verschlechtern sowie Verluste durch Verdunstungen entstehen.

Die Variante VÜS verlagert mit ihren Dammbauten den bisherigen Hochwasserschutzwall, der durch die Bahnanlage gegeben ist, in den Retentionsraum der Kinzig. Alle südlich gelagerten Flächen gehen als Retentionsraum verloren. Dieser Eingriff wird mit hoch bewertet.

Die Beeinträchtigungen durch die Variante VÜS= OmegaÜberführung und ihre Auswirkungen auf den Boden werden mit mittel gewertet.

Die Auswirkungen auf das Wasserpotential, vor allem das Retentionsverhalten und die Verschmutzungsgefährdung durch die Omega-Überführungsvariante VÜS werden mit hoch für die Aue bewertet.

 

Für die Wahl der Variante ist unter dem Punkt 3.1, (Planfeststellungsentwurf 2006 S. 13 )  Zweckmäßigkeit der Baumaßnahme folgendes zu lesen: Omega-Überführung VÜ5 bildet mit ihrer Streckenführung Anschlussmöglichkeiten für Strassentrassierungen im direkten Anschlußbereich der alten K 904 sowie für neue Trassen im Osten.

Ausschlaggebend für die Variantenentscheidung ist also ausschließlich der weitere Ausbau der K904!

Somit ist die Ausführung von Herrn Zach: „Insofern stellt sich nur die Frage: Überführung oder gar keine Trassenquerung“  sachlich nicht nachvollziehbar!

In der Umweltverträglichkeitsstudie Stufe II 1998 ist zu lesen:

“Die Quantifizierung der ökologischen Aspekte sowie deren umweltrelevanten Auswirkungen sprechen für die Kombination D/E-VU2”,

d. h. selbst eine große Unterführung ist qualitativ wie quantitativ die umweltverträglichste Lösung!

 

Es gibt die Möglichkeit der kleinen Unterführung für PKW mit dem klaren Untersuchungsergebnis als landschaftsökologisch und landschaftsästhetisch verträglichste Lösung.

Voraussetzung dafür wäre seitens des MKK´s, also Herrn Zach, eine Änderung des Ziels von 1983:

die K904 als Hauptverkehrsquerung für Schwerlastverkehr durchs  Kinzigtals auszubauen!

Das heißt,

  • den Strassenausbau der realen Entwicklung anzupassen und
  • das raumordnerische Entwicklungsziel Punkt3: “Schutz der Landschaft vor Zersiedelung, Zerschneidung und Zerstörung der Naturgüter” zu verwirklichen.” (Planfeststellungsentwurf 2006 S. 11)

Durch die Beibehaltung des aktuellen Charakters der Strasse,

  • mit einer kleinen Unterführung wäre kein weiterer Eingriff in die nördliche K904 und Kinzigaue nötig.
  • Der Individualverkehr fließt, wie bei geöffneter Bahnschranke, von und nach Gründau-Lieblos.
  • Eine zusätzliche Belastung der Westspange entfällt.
  • Eine aufwendige Verbreiterung der Liebloser Strasse (ehem. Neuen Weg) mit Enteignung von Grundstücken, sowie
  • Eingriff in die Allee der K862 (Hindenburgallee) kann entfallen.
  • LKW´s fahren nicht verstärkt am Seniorenheim entlang durch die Ortsteile Hailer-Meerholz
  • Die Umwelt wird im Verhältnis zu den derzeit geplanten Maßnahmen gering beeinträchtigt und somit bleibt die Lebensqualität für Anwohner und allen Bürgerinnen und Bürger von Hailer-Meerholz erhalten.
  • Alles in Allem eine kostengünstige Lösung!

Eine kleine Unterführung kann in einem kurzen Planbewilligungsverfahren zeitnah umgesetzt werden,

  • somit ergibt sich keine kritische Terminkette!