Omegabrücke im Gegenwind

Umstrittenes Bauprojekt: 485 Einwendungen beim RP Darmstadt eingegangen

Visualisierung der geplanten Brücke in den Kinzigauen bei Hailer und Meerholz.
Repro: Archiv-GNZ

GNZ 18.11.23 Gelnhausen-Hailer/Meerholz (mab). Der Bahnübergang an der K 904 in Richtung Lieblos ist zu, die geplante Omegabrücke am Ortseingang von Hailer und Meerholz soll frühestens 2029 in Betrieb genommen werden. Wenn überhaupt. Denn der Widerstand gegen das Bauvorhaben ist groß. 485 Einwendungen gegen das Projekt des Main-Kinzig-Kreises sind beim Regierungspräsidium Darmstadt eingegangen.

Für die einen ist die Brücke eine Notwendigkeit, um die Westspange zu entlasten, für die anderen ist sie eine Zumutung. Keine Frage, die geplante Omegabrücke am Ortseingang von Hailer und Meerholz sorgt wie nur wenige andere Themen für erbitterten Streit in Gelnhausen, und das seit mehr als 30 Jahren. Und das hat sich auch nicht geändert, nachdem die Gelnhäuser Stadtverordneten 2018 mehrheitlich den Grundsatzbeschluss gefasst hatten, die Gleise am Meerholzer Landweg mittels einer Überführung zu queren.

Zur Erinnerung: Der bisherige Bahnübergang der K 904 ist am Dienstag geschlossen worden, da schienengleiche Übergänge bei Fahrgeschwindigkeiten von mehr als 160 Kilometern pro Stunde nicht mehr erlaubt sind. Auf der Ausbaustrecke Hanau-Fulda sollen aber künftig Züge mit 230 Stundenkilometern unterwegs sein. Als Alternativen zur Omegabrücke waren größere und kleinere Unterführungen und zuletzt sie sogenannte Nulllösung im Gespräch, also die komplette Stilllegung der Kreisstraße.

Herr über das Verfahren ist der Main-Kinzig-Kreis, der dafür ein entsprechendes Planfeststellungsverfahren vor dem Regierungspräsidium Darmstadt (RP) angestrengt hat. In dessen Zuge sind insgesamt 485 Einwendungen gegen das Vorhaben beim RP eingegangen, die Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange nicht mitgezählt. „Die Anzahl ist vergleichsweise hoch“, antwortet ein RP-Sprecher auf die Frage der GNZ nach dem Verhältnis zu ähnlich großen Bauvorhaben.

Die Planungen für das Projekt des Kreises hat Hessen Mobil übernommen. Bis zum 6. Juli 2023 hatte das RP die entsprechenden Planfeststellungsunterlagen öffentlich ausgelegt. Bis zum 7. August 2023 konnten Bürger Einspruch erheben, unabhängig von ihrem Wohnort. Zentrale Ansatzpunkte in solchen Verfahren sind Lärm, Abgase und Eigentumsbelange und die Frage nach besseren Alternativen. Jetzt liegen also 485 Einwendungen vor. Und wie geht es weiter? „Derzeit ist der Vorhabenträger dabei, Erwiderungen auf die Einwendungen und auch die von Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen zu verfassen“, heißt es in der Antwort des Regierungspräsidiums.

Erörterungstermin soll im Frühjahr 2024 stattfinden
Sobald die Erwiderungen vorliegen, folgt ein Erörterungstermin. Dabei lädt das RP alle Personen, die Einwände erhoben haben, zu einer Versammlung ein. In der Sitzung muss die Behörde dann auf alle vorgetragenen Einwände eingehen.

Werden sich die Beteiligten bei dem Termin nicht einig, womit zu rechnen ist, kann das RP in einigen Punkten nachbessern, bevor es den sogenannten Planfeststellungsbeschluss fasst. Allerdings: In der Regel entsprechen diese Beschlüsse den Vorstellungen des Vorhabenträgers. Wie das RP auf GNZ-Nachfrage schreibt, findet der Erörterungstermin voraussichtlich im Frühjahr 2024 statt. Doch damit ist das Verfahren noch nicht beendet: Im nächsten Schritt können die Brückengegner klagen. Allerdings steht diese Möglichkeit nur den Personen offen, die von den Auswirkungen des Projekts direkt betroffen sind. Das könnten Anwohner sein, die gesundheitliche Schäden durch den Lärm befürchten, oder Grundstückseigentümer, die für das Projekt enteignet werden sollen.

Wenn Bürger gegen das Vorhaben klagen, muss das Gericht prüfen, ob das RP bei seiner Entscheidung inhaltliche oder verfahrenstechnische Fehler gemacht hat. Im letzteren Fall geht es auch darum, ob das Vorhaben überhaupt ausreichend begründet wurde, im ersten darum, ob das RP die Belange richtig gewichtet hat. Doch selbst wenn das Planfeststellungsverfahren keinen Bestand vor Gericht hat, ist das nicht das Aus des Bauvorhabens. Denn der Kreis kann in diesem Fall nachbessern und ein Ergänzungsverfahren anstrengen (…).

Quelle: GNZ vom 18.11.2023, Repro: Archiv-GNZ