Regierungspräsidium setzt Frist für Einwendungen bis spätestens 7. August

das RP hat am 6. Juni die Details zum erneuten Planfeststellungsverfahren veröffentlicht.
Zu beachten ist, dass die Einwendungsfrist hierzu bereits am 7. August endet:

Planfeststellungsverfahren gem. § 33 HStrG i. V. m. §§ 73 ff. HVwVfG und §§ 1 ff. Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) für die Beseitigung des Bahnüberganges der Kreisstraße K904 mit Neubau eines straßenbegleitenden Geh-und Radweges in Gelnhausen, Main-Kinzig-Kreis, einschließlich trassenferner Ausgleichsmaßnahmen in der Stadt Langenselbold, Main-Kinzig-Kreis;” “
Planfeststellungsverfahren gem. § 33 HStrG i. V. m. §§ 73 ff. HVwVfG und §§ 1 ff. Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) für die Beseitigung des Bahnüberganges der Kreisstraße K904 mit Neubau eines straßenbegleitenden Geh-und Radweges in Gelnhausen, Main-Kinzig-Kreis, einschließlich trassenferner Ausgleichsmaßnahmen in der Stadt Langenselbold, Main-Kinzig-Kreis;

Sehr geehrte Damen und Herren,

für das o. a. Bauvorhaben wird auf Antrag von Hessen Mobil die Planfeststellung nach dem Hessischen Straßengesetz (HStrG) durchgeführt.

Die Planunterlagen sind zu Ihrer Information über den nachfolgenden Link zum Download bereitgestellt:

Hiermit setze ich Sie davon in Kenntnis, dass die zur Planfeststellung eingereichten Unterlagen zur Anhörung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 PlanSiG in der Zeit vom 7. Juni bis 6. Juli 2023 auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt eingestellt sind. Außerdem werden die Planunterlagen sowie die ortsübliche Bekanntmachung auch über das UVP-Portal der Länder (https://www.uvp-verbund.de) zugänglich gemacht.

Einwendungen gegen das Vorhaben können bis spätestens 7. August 2023 bei den Auslegungskommunen Gelnhausen, Langenselbold sowie Gründau oder meiner Behörde schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden (§ 21 Abs. 3 UVPG). Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen (§ 21 Absatz 4 UVPG).

Die konkreten Daten der Auslegung, der Ablauf der Äußerungsfrist und die weiteren Rahmenbedingungen des Verfahrens bitte ich den Bekanntmachungen der Auslegungskommunen zu entnehmen.

Weitere Hinweise:

Stellungnahmen und ggf. zugehörige Anlagen sind vorzugsweise elektronisch zu übermitteln.

Das am 18. September 2006 (Az. III 33.1 – 66 a 04/01 (4) – 11/06) durch mein Dezernat eingeleitete Planfeststellungsverfahren für die “Beseitigung des höhengleichen Bahnüberganges der DB-Strecke Frankfurt (M)-Göttingen im Zuge der K 904 durch eine Straßenüberführung in Bahn-km 40.743” wird durch das neue Verfahren ersetzt und daher eingestellt. Die auf dieses Verfahren zurückgehenden Stellungnahmen und Einwendungen sind somit gegenstandslos und gelten für das neue Verfahren nicht.

Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Joachim André

Dezernat III 33.1 – Verkehrsinfrastruktur Straße und Schiene –

Regierungspräsidium Darmstadt

Wilhelminenstraße 1-3

64283 Darmstadt

Tel.: +49 (6151) 12 5503                   

Fax: +49 (611) 327642128

E-Mail: joachim.andre@rpda.hessen.de

Internet: http://rp-darmstadt.hessen.de

Was muss ich beachten?
Alle Eingebungen gegen das Vorhaben müssen individuell bis spätesten zum 7. August erfolgen.

Wie beteilige ich mich?
Ein Musterschreiben für alle Bürger:innen werden wir mit der Folgemeldung bereit stellen.