Ansicht der K904 & Kinzigaue mit Animation der “kleinen” Omega-Variante und ihre Wirkung

Ausführungen aus dem landschaftspflegerischen Begleitplan,

welcher den Planfeststellungsunterlagen als Anlage 12 beigefügt ist.

Unvermeidbare Konsequenzen der Omega-Überführung 

6.1.3 Anlagennutzung (Seite 34)

Der Bau einer Überführung wird die Verkehrsverbindung zwischen Hailer-Meerholz und Lieblos deutlich verbessern.

Hierdurch ist eine Zunahme des Kraftfahrzeugverkehrs zu erwarten.

Auswirkungen für die Pflanzen- und Tierwelt, die sich aus der Nutzung ergeben, sind

  • erhöhte Lärmeinwirkungen, sowie
  • eine höhere Störungsfrequenz im Bereich der neuen Trasse
  • zudem ist von höheren Schadstoffemissionen (Abgase, Staub, Streusalz, Transport umweltgefährdender Stoffe) auszugehen.
  •  

7.2 Ermittlung und Darstellung der nicht vermeidbaren erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen der Omega-Überführung 

  • Nicht zu vermeiden ist die Zunahme des Verkehrs und
  • der dadurch bedingte Lärm und Schadstoffeintrag
  • Ebenfalls unvermeidlich ist eine Neuversiegelung von 5.000 qm sowie Bodenaufträge und Verdichtung im Bereich der Böschungen, Dämme!
  • Somit der vollständige Funktionsverlust von Boden.
  • Durch die Versiegelung wird der Oberflächenablauf erhöht und somit die Grundwasserneubildungsrate vermindert.
  • Der nördliche Bahnbereich hat eine große Verschmutzungsempfindlichkeit des obersten Grundwasserleiters gegenüber Schadstoffeinträgen und eine sehr hohe Bedeutung für die Grundwasserergiebigkeit und deren Qualität.
  • Nicht vermeidbar sind die geplanten Nutzungsänderungen und der dadurch verursachte völlige Funktionsverlust im Naturhaushalt.
  • Sowie der Verlust von Retentionsraum im Überschwemmungsgebiet nördlich der Bahnlinie durch den Damm (12m hoch – Breite: 36m – Länge: 160m).    

6.2.6 Landschaftsbild und Erholungsnutzung

  • Das Landschaftsbild wird durch Brückenbauwerk und Dammschüttungen im Bereich des Siedlungsrandes nachhaltig verändert.

Die bisherige Straßenführung leitet von der Ortslage her (Meerholzer Landweg) mit Gefälle in die weiträumige Auenlandschaft über.

  • Dammschüttungen und Brückenbauwerk als technisch geprägte Bauwerke verändern das Erleben des Landschaftsbildes am Rand der Aue, sie stehen einer Natürlichkeit der weiträumigen Kinzigaue entgegen.
    • Die visuelle Beeinträchtigung ist insbesondere im Bereich der Bahn- und Ladestraße sehr hoch.
    • Die visuelle Beeinträchtigung durch Straßendämme und das Brückenbauwerk haben auch Auswirkungen auf den südlichen Bereich des Schlossparkes, wo man über die vorhandene Sandsteinmauer in die Aue blicken kann. Das zukünftige Bauwerk wird jedoch weit über die Sandsteinmauer hinausragen.
  • Visuelle Reize, Immissionen, Lärm- und Geruchsbelastungen mindern die Erholungsqualität der Siedlungsgärten und des Wohnumfeldes.
  • Der Eingriff in das Landschaftsbild wird als hoch gewertet

 

Im Vergleich dazu die Unterführungsvariante gemäß Umweltverträglichkeitsudie II:

 Gestreckte Unterführung

  • Die Beeinträchtigung trassennaher Flächen verringert sich durch die Einschnittsvariante auf ca. 1,06 ha.
  • Die Einschnittslage und enges Tangieren zur bestehenden K 904 haben kaum Barrierewirkung, da im Bereich der schon vorhandenen Verkehrswege das faunistische Arteninventar ohnehin eine geringere Ausprägung hat.

Somit werden die Umweltauswirkungen auf Flora und Fauna mit der gestreckten Unterführung reduziert, ihre Auswirkungen werden insgesamt mit gering gewertet.

Beeinträchtigungen werden mit der unterirdischen Führung sowohl visuell als auch durch die Ausbreitungsbegrenzung der Schadstoffe vermindert.

6.2.6 Landschaftsbild und Erholungsnutzung

Auf das landschaftliche Erscheinungsbild wirken die baulichen Anlagen der Unterführung nur in geringem Maße verändernd.

Nachhaltige Auswirkungen auf die Erholungseignung des Landschaftsteils werden somit nicht erzeugt.

Nur die Wannenausbildung einer großen Unterführung greift mit einem Einschnitt von 5-6 m Tiefe intensiv in das Schutzgut Boden ein.

Die gestreckte große Unterführung VU2 weist also trotz starken Eingriffs in die grundwasserführenden Schichten die geringsten qualitativen und quantitativen Beeinträchtigungen an anderen Potentialen auf. (Quelle: UVSII Seite 19)